Teilsperrung der Ems für den Kanuverkehr

Die bestehende Fußgängerbrücke Hellmann an der Ems erhält einen neuen Brückenüberbau. © Bezirksregierung Münster
  • Die bestehende Fußgängerbrücke Hellmann an der Ems erhält einen neuen Brückenüberbau. © Bezirksregierung Münster
  • hochgeladen von Siegfried Schönfeld

Aufgrund von Brückenbauarbeiten an der Brücke Hellmann in Greven (Ems-km 256,300) sperrt die Bezirksregierung Münster in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde am 31. Oktober und am 4. November 2024 einen Teilabschnitt der Ems.

Die Sperrung betrifft die Wasserfläche und den Uferbereich der Ems (emsabwärts von Gimbte), zwischen Einsatzstelle „ST 3“ (Gimbte, Brücke Alter Fährweg) und Einsatzstelle „ST 4“ (Schöneflieth, Greven-Freibad). Die restlichen Abschnitte der Ems sind hiervon ausgenommen. Die Sperrung gilt für Kanuten und andere sich auf dem Wasser bewegenden Fahrzeuge sowie für die Badenutzung.

Die Brückenbauarbeiten umfassen den Rückbau der alten Brücke, sowie das Auflegen des neuen Überbaus.

Die Bezirksregierung Münster weist auf die bestehende Gefahr hin und warnt davor, die Sperrung zu missachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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