Neueste Entwicklungen zur geplanten Lippesperrung in Marl, Kundgebung vor dem Kreistag Recklinghausen
Mit einer Kundgebung vor dem Kreistag Recklinghausen soll auf die Forderungen der Kanuten aufmerksam gemacht werden. Der Termin ist der 27.11.2017 um 08:00 Uhr.
Der Antrag auf Verschiebung der Abstimmung zum Landschaftsplan Lippe im Kreisausschuss des Kreises Recklinghausen hat keine Mehrheit bekommen, so dass weiterhin die Beschlussfassung für den Landschaftsplan auf den 27.11.2017 terminiert ist.
Mit einem Schreiben wenden sich Kanuten an Kreistagsabgeordnete:
Am 27.11. beschäftigt sich der Kreistag Recklinghausen mit der Beschlussfassung zum Landschaftsplan Lippe.
Mit dem vorgelegten Landschaftsplan wird die Befahrung der Lippe auf zwei Abschnitten für einen Zeitraum von 8 Monaten vollständig untersagt und damit Kanusport im Kreis Recklinghausen erschwert bzw. unmöglich gemacht. Als Kanufahrer und als Bewohner im Kreis Recklinghausen möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:
Zwischen Flusskilometer 77,4 und 70,0 soll zukünftig eine Befahrung nur zwischen dem 15.07. und 15.11. eines Jahres erlaubt sein. Diese Regelung ist naturschutzfachlich unsinnig, da die Grenze zum Kreis Coesfeld in der Flussmitte verläuft und dort eine Befahrung ganzjährig zulässig ist. Es muss daher generell in Frage gestellt werden, ob die angestrebten Ziele des Befahrungsverbotes so überhaupt erreicht werden können. Aus diesem Grunde ist diese Regelung rechtlich fehlerhaft.
Zwischen Flusskilometer 50,0 und 46,5 soll eine Befahrung über 4 Monate ebenfalls nur zwischen dem 15.07. und 15.11. eines Jahre zulässig sein. Aus Sicht des Kreises Recklinghausen soll eine Lösung darin liegen, dass Kanuten hier während der 8monatigen Sperrfrist zum benachbarten Kanal umtragen und dort das Schutzgebiet umfahren, bis sie wieder auf der Lippe paddeln dürfen. Unberücksichtigt bleibt, dass derzeit keine Einrichtungen vorhanden sind, Boote in den Kanal einzusetzen bzw. wieder auszusetzen. Zudem besteht durch die Umbauarbeiten an der Lippe für die nächsten 5 bis 7 Jahre keine Möglichkeit, im Bereich von Flusskilometer 46,5 wieder in die Lippe einsetzen zu können. Auch gibt es keinen Fußweg zwischen der Lippe und dem Kanal. Damit besteht ein faktisch ganzjähriges Befahrungsverbot, das in erster Linie die in Marl anliegenden Vereine betrifft und die Existenz einzelner Vereine in Frage stellt.
Nur gemeinsame Gespräche unter Moderation der Staatskanzlei und des Umweltministeriums sind geeignet, wie in anderen Kreisen in NRW wie z.B. im Kreis Unna, eine Lösung zu finden, die auch den Interessen der erholungsuchenden Bevölkerung im Kreis Recklinghausen entspricht. Deshalb bitte wir Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Beschlussfassung zum LP Lippe am 27.11.2017 ausgesetzt wird und moderierte Gespräche initiiert werden.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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