Marl: Kanuabteilung des VfL Hüls erhält vom Land 67.684 Euro
Gute Nachrichten für den Sport in Marl: Die Kanuabteilung des VfL Hüls erhält vom Land 67.684 Euro im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“. „Ich freue mich sehr über die Zusage für Hülser Kanuten“, sagt Andre Mölleken, Geschäftsführer des Stadtsportverbandes Marl. Der Verband und die Stadtverwaltung Marl standen den Vereinen bei der Formulierung der Projektvorschläge und den Anträgen zur Förderung mit Rat und Tat zur Seite. Die Kanuabteilung des VfL Hüls wird mit dem Geld das Dach sowie die Heizung ihres Bootshauses am Kanal in Marl-Sickingmühle sanieren. Aufgrund der Corona-Pandemie und der aktuellen Schutzverordnung können die Vereine ihre Projekte vor Ort derzeit nicht vorstellen.
gute Nachricht für die Kanuten
„Das ist eine sehr gute Nachricht für den VfL und seine Kanuten“, sagt Präsident Jürgen Brüns. „Besonders am Dach nagt der Zahn der Zeit, jetzt kann endlich saniert werden“. Weil das Bootshaus auf dem Gelände der Evonik Operations GmbH steht, gilt der Dank des Vereins besonders an den Chemiepark Marl und Dr. Jörg Harren. Brüns: „Durch seine Hilfe konnte der Nutzungsvertrag überhaupt erst auf die Förderung zugeschnitten werden“.
Moderne Sportstätte 2022
Mit dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ werden Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen gefördert. Insgesamt 300 Millionen Euro stehen im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung.
Mit einem Förderprogramm unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Sportvereine und Sportverbände im Land. Zur Behebung des massiven Modernisierungs- und Sanierungsstaus bei Sportstätten stehen mit dem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ bis zum Jahr 2022 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung, von denen Sportvereine und -verbände profitieren können. Denn „Moderne Sportstätte 2022“ zielt konkret auf die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten, die sich im Eigentum von Sportvereinen oder -verbänden befinden beziehungsweise gepachtet oder langfristig gemietet sind.
Sind nur Sportvereine und Sportverbände antragsberechtigt, die Eigentümer einer Sportstätte sind?
Nein, antragsberechtigt sind auch Sportvereine und Sportverbände, die eine Sportstätte als wirtschaftlicher Träger gemietet oder gepachtet haben und ein langfristiges (mindestens zehn Jahre) Nutzungsrecht an der Sportstätte haben.
Wie kann der notwendige Eigenanteil erbracht werden?
Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern können bei den Gesamtausgaben berücksichtigt werden. Um diesen Eigenanteil zu berechnen, werden die Arbeitsstunden im Rahmen des Bürgerschaftlichen Engagement pro Stunde pauschal mit bis zu 15 € vergütet und bei Arbeitsleistungen, die besondere fachliche Qualifikationen erfordern, mit bis zu 35 €.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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