Faltbootclub Hamm Marl bekam ein neues Vereinsboot
Der Faltboot Club Hamm-Marl bekam ein neues Vereinsboot vom Landessportbund gefördert. Vereinsmitglieder holten das Boot aus Beverungen ab. Ausserdem wurden über das Programm noch neue Bootswagen angeschafft.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein
Die Landesregierung fördert über das Landesprogramm Maßnahmen von Sportvereinen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Bezügen, die aktuelle sportpolitische Aspekte aufgreifen und gesellschaftlich relevant sind.
Der Landessportbund NRW
verwaltet die Mittel im Auftrag des Landes.
Die der Maßnahme zurechenbaren Ausgaben müssen mindestens 1.000 Euro betragen. Verwaltungsausgaben werden nicht bezuschusst.
Pro Jahr kann eine Maßnahme aus den unterschiedlichen Förderschwerpunkten gefördert werden. Die Maßnahme muss im Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. des Antragsjahres durchgeführt werden.
Die Zuwendung wird am 15. Oktober des Antragsjahres ohne Anforderung in einem Betrag ausgezahlt.
Bis zum 28. Februar des Folgejahres ist beim Landessportbund ein vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.