Besteuerung von Tanzveranstaltungen in Marl soll wegfallen
Eine Besteuerung von Tanzveranstaltungen soll zukünftig nicht mehr erfolgen, das schlägt die Stadtverwaltung im Haupt- und Finanzausschuss jetzt vor.
Derzeit beträgt die Pauschsteuer je Veranstaltungstag und angefangenen zehn Quadratmetern Veranstaltungsfläche 1,00 EUR. Tanzveranstaltungen sind gewerberechtlich grundsätzlich anzeige- und erlaubnispflichtig. Dabei ist zu beachten, dass Konzessionsinhaber von Schank- und Speisewirtschaften keiner Anzeige- und Erlaubnispflicht unterliegen.
Tanzveranstaltungen, welche von Vereinen organisiert werden, unterliegen nicht der Vergnügungssteuer.
In der Vergangenheit wurden nur wenige Tanzveranstaltungen bei der Stadt Marl angemeldet. Der Verwaltungsaufwand für Nachprüfungen, welche Veranstaltungen stattgefunden haben und wie hoch diese zu besteuern wären, steht in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen.
Für Tanzveranstaltungen soll daher zukünftig keine Vergnügungssteuer mehr erhoben werden.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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