Weiterhin Maskenpflicht in den Gebäuden der Kreisverwaltung

Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske schützt besonders im direkten Kontakt und innerhalb von Gebäuden vor der Ansteckung mit dem Coronavirus. Aus diesem Grund wird im Kreishaus und den Nebenstellen der Kreisverwaltung auch weiterhin Maskenpflicht bestehen – unabhängig von der erwarteten Entscheidung des Landes, diese in weiteren Teilen aufzuheben. Der Kreis macht damit von seinem Hausrecht Gebrauch.

Die Maskenpflicht gilt sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Beschäftigten des Kreises Recklinghausen.

Die Kreisverwaltung bittet Besucher darüber hinaus auch weiterhin darum, das Kreishaus und die Nebenstellen nur mit Termin aufzusuchen. Ein 3G-Nachweis ist hingegen nicht mehr erforderlich.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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