Einwegplastik: Was bedeuten Verbot und Kennzeichnungspflicht?
Was sich jetzt bei Produkten aus Einwegkunststoff ändert!
Am 3. Juli sind in Deutschland zwei Verordnungen in Kraft getreten, die künftig für weniger Plastikmüll in der Umwelt sorgen sollen. Theresia Hericks und Beatrix Söhngen, Umweltberater:innen der Verbraucherzentrale NRW in Marl, erklären, was bald verboten ist oder gekennzeichnet werden muss und warum. Außerdem geben sie praktische Tipps zur Plastikvermeidung.
Was wird verboten, was muss gekennzeichnet werden?
Laut Verbotsverordnung nicht mehr verkauft oder abgegeben werden dürfen diese Gegenstände aus Plastik: Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen - zum Beispiel für Heißgetränke -, Teller, Schalen und Trinkhalme. Außerdem verboten sind Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor). Gastronomiebetriebe dürfen ihre Restbestände aber für eine noch nicht festgelegte Übergangszeit vorerst weiter ausgegeben.
Andere Einwegprodukte werden nicht verboten, müssen aber einen Vermerk enthalten der darauf hinweist, dass sie Kunststoffe enthalten und wie sie deshalb zu entsorgen sind. Kennzeichnungspflichtig sind Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Hygieneartikel wie Binden und Slipeinlagen sowie Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher sowie Zigarettenfilter und Tabakprodukte mit Filtern.
Warum wurden die Verordnungen erlassen?
Anlass ist, dass an europäischen Stränden immer mehr Plastikteile zu finden sind. Die Verpackungen und Produkte, die dort am häufigsten gefunden werden, sollen nun aus dem Handel verbannt werden. Wo es derzeit noch keine sinnvolle ökologische oder praktikable Alternative gibt, soll die Kennzeichnungsverordnung Verbraucher:innen über den Kunststoffgehalt informieren, vor möglichen Belastungen für die Meere warnen und gewährleisten, dass diese Produkte richtig entsorgt werden - zum Beispiel im Mülleimer und nicht in der Toilette.
Welche guten Alternativen zu Einwegprodukten gibt es?
Leider gibt es nicht für jede Anwendung eine ökologisch bessere und zugleich bequeme Alternative. Sogenannte Bio-Kunststoffe, die aus pflanzlichen Rohstoffen statt aus Erdöl hergestellt werden, können von Kompostieranlagen in der Regel nicht gut abgebaut werden. Plastik einfach durch Papier zu ersetzen, erhöht wiederum den Druck auf unsere Wälder, sofern nicht Recyclingmaterial verwendet wird. Und wie eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands ergeben hat, enthält auch plastikfreies Einweggeschirr aus Pappe, Palmenblättern oder Zuckerrohr häufig gesundheitsgefährdende Stoffe. Aluminiumschalen schließlich sollten aufgrund des hohen Energieverbrauchs vermieden werden.
Was ist dann der Ausweg aus der Einwegplastikflut?
Grundsätzlich ist der Verzicht auf Einwegplastik immer am besten. Gastronomiebetriebe und Verbraucher:innen sollten Mehrwegprodukte benutzen. Ob Betriebe ihr eigenes Mehrweggeschirr verwenden oder Verbraucher:innen selbst Gefäße mitbringen, ist von der Ökobilanz her zunächst nachrangig. Wichtig ist natürlich, dass die Mehrweggefäße so oft wie möglich eingesetzt werden. Für „To go“-Verpackungen und -Geschirr empfehlen wir den Kunststoff Polypropylen (PP). Er ist leicht, kommt ohne Weichmacher aus und ist auch bei heißen Lebensmitteln stabil.
Was können Verbraucher:innen sonst noch tun?
Gänzlich vermeiden können wir Plastik und Verpackungen im Alltag sicher nicht. Aber eine eigene Trinkflasche, einen Becher oder eine Mehrwegdose kann man leicht unterwegs dabei haben und befüllen lassen. Mehrwegsysteme aus Glas oder auch Kunststoff, wie zum Beispiel Joghurt im Mehrwegglas oder Getränke in Mehrwegflaschen – regional abgefüllt – sparen nicht nur Plastik, sondern auch Transportwege. Obst und Gemüse kauft man am besten unverpackt. Wer nicht auf Trinkhalme verzichten möchte, kann wiederverwendbare aus bruchsicherem Glas, Edelstahl oder Silikon wählen. Auch Mehrwegwattestäbchen aus Silikon sind als ökologische Alternative vertretbar. Sie werden gereinigt und sind lange verwendbar.
Weiterführende Informationen:
www.verbraucherzentrale.nrw/plastik
Für Rückfragen:
Theresia Hericks, Beatrix Söhngen
Umweltberaterinnen
Tel. 02365 85625-01
marl.umwelt@verbraucherzentrale.nrw
Autor:Verbraucherzentrale Marl - Umweltberatung aus Marl |
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