Vorsicht Firmen-Falle!

Weder der Betriebshof noch die Stadt hätten privaten Firmen einen entsprechenden Auftrag gegeben, warnt Peter Hofmann vom ZBH.
  • Weder der Betriebshof noch die Stadt hätten privaten Firmen einen entsprechenden Auftrag gegeben, warnt Peter Hofmann vom ZBH.
  • hochgeladen von Mariusch Pyka

Traue keinem, der unaufgefordert vor deiner Haustür steht und dir irgendein Geschäft aufdrängen will. Wie es derzeit Firmen in Marl machen. Diese bieten Untersuchungen an privaten Abwasserleitungen an.
Die Mitarbeiter der Unternehmen klingeln an Haustüren oder rufen Eigentümer an. Geschickt erzeugen sie einen Zeitdruck, um einen schnellen Auftrag zur Untersuchung der Abwasserleitungen zu erhalten. Sie offerieren einmalige Schnäppchenangebote und verweisen drohend auf gesetzliche Verpflichtungen der Eigentümer.
Im Gespräch wird der Eindruck suggeriert, dass man im Auftrag der Stadt Marl unterwegs sei. „Dies ist“, so Peter Hofmann vom Zentralen Betriebshof (ZBH), „nicht der Fall. Weder der ZBH noch die Stadt Marl haben privaten Firmen einen entsprechenden Auftrag erteilt.“
Mitarbeiter des ZBH beschreiben das Vorgehen der Firma so: „Die zunächst angebotene Leitungsüberprüfung wird für einen günstigen Pauschalbetrag von unter 100 Euro angeboten - ein absolut unrealistischer Preis für eine ordnungsgemäße Überprüfung mit vorschriftsmäßiger Dokumentation. Dann teilt die Firma - oft sogar nur mündlich - mit, dass die Abwasserleitung in einem katastrophalen Zustand sei und sofort saniert werden müsse. Ansonsten mache man sich wegen Umweltverschmutzung strafbar. Im Sanierungsangebot über mehrere tausend Euro sind dann häufig Wucherpreise angesetzt und Leistungen, die oft sogar unnötig und unsachgemäß sind.“
Daher empfiehlt der ZBH den Hauseigentümern, sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen. Richtig ist, dass jeder Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtet ist, seine Abwasserleitungen spätestens bis Ende 2015 von einem anerkannten Sachkundigen untersuchen zu lassen. Die rechtliche Grundlage für die Dichtheitsprüfung ist § 61a Landeswassergesetz NRW. Die Stadt Marl beabsichtigt, Informationen rund um dieses Thema bereit zu stellen. Der Rat des ZBH ist daher, sich vor einer Prüfung des Hausanschlusses umfangreich zu informieren.

Autor:

Mariusch Pyka aus Marl

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