Vom Unfallort an der Adolf-Grimme-Straße in Marl geflüchtet

Marl: Polo angefahren und vom Unfallort geflüchtet.
Einen Schaden in Höhe von 1500 Euro hinterließ ein unbekannter Unfallfahrer am Dienstag zwischen 06.50 Uhr und 17.30 Uhr an einem blauen VW Polo. Der Polo stand an der Adolf-Grimme-Straße 1. Der Unfallverursacher suchte das Weite, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.

Fahrerflucht

Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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