Veterinäramt weist auf Impfung gegen Blauzungenkrankheit hin
Die ausschließlich bei Wiederkäuern vorkommende Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist in Deutschland auf den Vormarsch. Darum weist das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) hin. Diese rät, Schafe und Rinder, die in nicht-BTV-3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der Impfstoffe mit BTV-3 Komponente impfen zu lassen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung und Tierseuche, die über bestimmte Stechmücken übertragen wird. Es wird erwartet, dass sie sich über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird, weshalb eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer auch in weiter entfernten Regionen sinnvoll ist. "Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bietet den einzigen sicheren Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf und sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Stechmücken im Sommer abgeschlossen sein", erklärt Dr. Siegfried Gerwert, Leiter des Veterinäramts beim Kreis Recklinghausen. Drei Inaktiv-Impfstoffe mit einer BTV-3 Komponente zum Schutz empfänglicher Tiere stehen aktuell zur Verfügung.
Die Blauzungenkrankheit trat im August 2006 erstmals in Mitteleuropa im Dreiländereck bei Aachen auf niederländischer Seite auf. Ab 2007 breitete sich das Virus rasant aus. Es verursachte fieberhafte und schwere bis tödliche Allgemeinerkrankungen, schmerzhafte entzündliche Veränderungen im Kopfbereich, Klauenbereich und an Eutern, zumal zunächst kein Impfstoff zur Verfügung stand.
Vorübergehend zog sich die Krankheit später auch unter dem günstigen Einfluss von Impfungen zurück. Deutschland galt zuletzt als frei von der Blauzungenkrankheit. Seit dem Spätsommer 2023 hat sich die Tierseuche von den Niederlanden kommend über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, Bremens und Rheinland-Pfalz erneut ausgebreitet. Mit dem Auftreten der Fälle haben diese Bundesländer ihren Freiheitsstatus verloren. Das gilt auch für die Niederlande und Belgien. Folge sind Handelsbeschränkungen auch innerhalb Deutschlands. Die aktuellen Regelungen werden im Internet auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW.
Die Seuche ist nach nationalem Tierseuchenrecht anzeigepflichtig. Verdachtsanzeigen sind dem Veterinäramt des Kreises Recklinghausen zu melden per E-Mail an fd39@kreis-re.de.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.