Unfallflucht in Marl Hüls
Marl: Mercedes Sprinter angefahren und geflüchtet. In der Zeit von Samstag, 12.30 Uhr, bis Dienstag, 8 Uhr, fuhr ein unbekannter Fahrzeugführer einen auf einem Firmenparkplatz auf der Loekampstraße geparkten schwarzen Mercedes Sprinter an und flüchtete. An dem Fahrzeug entstand 3.000 Euro Sachschaden.
Fahrerflucht
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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