Unfallflucht in Marl Drewer mit 10500 Euro Sachschaden

Einen Sachschaden in Höhe von 10500 Euro hinterließ ein unbekannter Fahrer an zwei Fahrzeugen, die in der Nacht zu Sonntag an der Straße "Zur Freiheit" geparkt waren. Ein grüner Opel Corsa und ein blauer Ford Mondeo wurden seitlich beschädigt. Der Unfallverursacher suchte das Weite, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Zeugen, die Angaben zu dem Unfallflüchtigen machen können, werden gebeten, sich mit dem Verkehrskommissariat in Gladbeck unter 0800 2361 111 in Verbindung zu setzen.

Fahrerflucht

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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