Unfallflucht heute am Marler Stern
Ein auf dem unteren Parkdeck des Marler Stern geparkter blauer BMW wurde am Montag zwischen 12.00 Uhr und 12.30 Uhr von einem unbekannten Fahrer so stark beschädigt, dass ein Schaden in Höhe von 1000 Euro entstand. Der Verursacher flüchtete.
Fahrerflucht
Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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