Unfallflucht: Geparkten Pkw in Marl angefahren und beschädigt
Marl: Geparkten PKW angefahren und geflüchtet. - In der Zeit von Sonntag 18.00 Uhr bis heute 08.00 Uhr fuhr ein unbekannter Fahrzeugführer gegen einen auf der Halterner Straße in Höhe Mühlenstraße geparkten silbernen VW und flüchtete von der Unfallstelle. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.000 EUR.
Fahrerflucht
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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