Unfallflucht auf der Zechenstraße in Marl Brassert
Marl: Geparkten PKW beschädigt und geflüchtet. Gestern, zwischen 06.30 Uhr und 16.15 Uhr, fuhr ein unbekannter Fahrzeugführer auf der Zechenstraße gegen einen geparkten blauen Ford Scorpio und entfernte sich von der Unfallstelle. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.000 EUR.
Fahrerflucht
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.