Unfallflucht auf der Merkurstraße in Marl
Marl: Unfallflucht auf der Merkurstraße. - Gestern, in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr, wurde ein auf der Merkurstraße geparkter Pkw von einem Unbekannten angefahren und beschädigt. An dem blauen BMW 3er entstand ein Sachschaden von rund 1.000 Euro.
Fahrerflucht
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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