Unfallflucht am Montag auf dem Parkdeck des Marler Sterns
Marl: Unfallflucht auf Parkdeck. Am Montag 30.07., zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr, wurde ein auf dem Parkdeck des Marler Sterns abgestellter Pkw durch ein unbekanntes Fahrzeug beschädigt. Der Unbekannte flüchtete. Es entstand ein Sachschaden von ca. 2.000 Euro.
Fahrerflucht
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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