Unfachmännischer Baumschnitt schadet Gehölzen in Marl
Unfachmännisch ausgeführter Baumschnitt schadet. Wenn Privatpersonen die Säge an städtische Bäume legen, werden die Gehölze oft genug „krank geschnitten“, die Struktur zerstört und Schädlingen Tür und Tor geöffnet. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit und Sachbeschädigung von Fremdeigentum, die Standsicherheit der Bäume kann durch solch unfachmännisches Handeln gefährdet sein – womit sich der Verursacher auf Dauer selber in Gefahr bringt und der Allgemeinheit zusätzlich unnötige Kosten verursacht.
Regelmäßige Kontrolle
Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs der Stadt Marl (ZBH) sind jeden Tag im Stadtgebiet unterwegs und kontrollieren regelmäßig alle städtischen Bäume auf ihre Standsicherheit, Überwüchse und Krankheiten. Stellen die Kontrolleure fest, dass ein Baum gepflegt werden muss, wird dazu ein Auftrag erteilt, den Mitarbeiter des ZBH anschließend abarbeiten.
Schäden durch unfachmännischen Schnitt
Es gibt Situationen, bei denen der Wunsch der Anwohner nach einem „Baumschnitt“ von der fachmännisch festgestellten Diagnose abweicht: Mal ist es eine Verschattung, der Überhang eines Astes, der Laubfall im Herbst – oder die pure Anwesenheit eines gesunden Baumes überhaupt. Dann greifen Anwohner zur Säge und beschneiden den Baum so, wie sie ihn gern hätten. Wie sehr man Bäume durch fehlenden Sachverstand behandeln kann, beweist ein aktueller Fall aus Drewer, wo Anwohner drei städtische Birken nach ihren Wünschen beschnitten haben. Das traurige Ergebnis: die Kronenversorgung ist behindert, die Vitalität des Baumes mehr als beeinträchtigt und die Standsicherheit auf Dauer gefährdet.
Konflikte im Dialog klären
Bei den vielen Tausend Bäumen, die in Marl auf öffentlichen Flächen wachsen, sind Konflikte mit Anwohnern programmiert. In der Regel erledigen sich die Beeinträchtigungen durch die Arbeit der Baumfachleute von selbst. Sollten zwischen den Überprüfungen der Gehölze Probleme auftreten – nach Stürmen, Unfällen, durch den Befall von Schädlingen – sollte der ZBH informiert werden, um das Ausmaß vor Ort festzustellen und beseitigen zu können.
Wer hingegen öffentliche Gehölze – Bäume oder Sträucher – auf eigene Faust beschneidet, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Anzeige rechnen
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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