Toter Greifvogel war an Geflügelpest erkrankt

Im Kreis Recklinghausen gibt es nun auch einen nachgewiesenen Fall der Geflügelpest H5N8. Bei dem vor Weihnachten im Hertener Schlosswald gefundenen toten Wildvogel hat das Friedrich-Löffler-Institut H5N8 nachgewiesen. Der vom Veterinäramt des Kreises Recklinghausen am 23.12.2016 festgelegte Sperrbezirk (1-km-Radius im Umfeld des Fundorts) und das Beobachtungsgebiet (3-km-Radius im Umfeld des Fundorts) bleiben deshalb weiterhin bestehen.

Auch die Verordnung vom 23.12.2016 hat weiterhin Bestand. Darin ist unter anderem festgelegt, dass Hunde und Katzen im Sperrbezirk wie auch im Beobachtungsgebiet nicht frei herumlaufen dürfen.

Darüber hinaus gilt im gesamten Kreis Recklinghausen und in der Stadt Herne Stallpflicht für Geflügel (das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen ist auch für die Stadt Herne zuständig).

Auf H5N8 untersucht werden tote Wildvögel wie Enten, Schwäne und Zugvögel, aber auch Greifvögel wie der Mäusebussard oder Habichte, sofern sie in der Nähe von Zugvogel-Rastgebieten (vermehrt) auftreten. Heimische Singvögel hingegen müssen momentan nicht untersucht werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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