Termine für eilige Anliegen im Bürgerbüro Marl vereinbaren

Die schrittweise Öffnung der Verwaltung mit der Möglichkeit, persönliche Anliegen nach vorheriger Terminvereinbarung wieder in den städtischen Einrichtungen zu erledigen, findet regen Zuspruch. Die neuen Regelungen können allerdings – wie im Bürgerbüro – zu längeren Wartezeiten am Telefon führen.

Das Bürgerbüro bittet deshalb darum, zunächst nur in dringlichen Angelegenheiten anzurufen und für weniger eilige Anliegen erst zu einem späteren Zeitpunkt telefonisch oder per Email (buergerbuero@marl.de) einen Termin zu vereinbaren. Das spare, so die Stadtverwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern unnötige Wartezeiten am Telefon und helfe dem Team des Bürgerbüros, sich ganz auf die Bearbeitung unaufschiebbarer Anliegen zu konzentrieren.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der noch immer bestehenden Beschränkungen der Dienstbetrieb im Bürgerbüro und auch in anderen Verwaltungsbereichen nur schrittweise in Richtung Normalbetrieb vorangebracht werden kann. Das gilt insbesondere, wenn zum Schutz vor Infektionen im Schichtbetrieb gearbeitet wird und daher nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den erweiterten Öffnungszeiten des Bürgerbüros anwesend sind.

Mund-Nasenschutz

Für alle Bereiche der Stadtverwaltung gilt die Regelung, dass Bürgerinnen und Bürger zum vorab vereinbarten Termin an der Eingangstür des jeweiligen Verwaltungsgebäudes in Empfang genommen und eingelassen werden. Ein Zutritt zu allen Verwaltungsgebäuden ist aber nur möglich, wenn ein Mund-Nasenschutz getragen wird. Die Verwaltungsgebäude bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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