Start der Coronaschutzimpfung für 79-Jährige: Terminvereinbarung ab 6. April 2021

Ab Dienstag nach Ostern, dem 6. April 2021, startet landesweit die Terminvereinbarung zur Impfung gegen COVID-19 für Personen des Jahrgangs 1941 (geboren zwischen dem 1. Februar 1941 und dem 31. Dezember 1941) und damit für den ersten Jahrgang der Altersgruppe der 70- bis 79-Jährigen. Menschen in Nordrhein-Westfalen mit dem Geburtsjahrgang 1941 erhalten in dieser Woche analog zum Verfahren bei den 80-Jährigen und Älteren jeweils einen Brief von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sowie ein Begleitschreiben der jeweiligen Kommune.

Kassenärztlichen Vereinigung

Eine Terminbuchung ist zunächst ausschließlich für den Jahrgang 1941 über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich. Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil (Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland). Paarbuchungen sind möglich. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle.
Die ersten Impfungen in den Impfzentren werden für diese Personengruppe bereits ab dem 8. April 2021 ermöglicht. Die Terminbuchung für 80-Jährige und Ältere ist parallel weiterhin möglich.

Die Personengruppe der 70- bis 79-Jährigen beläuft sich in Nordrhein-Westfalen auf rund 1,6 Millionen Menschen sowie deren Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Um eine reibungslose Terminvergabe zu gewährleisten, werden die Einladungen für die Impfangebote jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet

Wichtig ist: Die Terminvergabe gilt zunächst ausschließlich für diesen Jahrgang sowie für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner. In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Impfdosen und dem Bedarf werden wir flexibel reagieren und Terminfenster für weitere Jahrgänge öffnen. Dazu werden den Kommunen zeitnah und fortlaufend weitere Schreiben zur Verfügung gestellt.

Das Informationsschreiben ist keine Voraussetzung für die Terminbuchung, diese ist für die 79-Jährigen auch ohne das Schreiben ab 6. April 2021 möglich. Die Terminvergabe ist zunächst ausschließlich für den Jahrgang 1941 möglich sowie ggfs. für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner. Eine Terminbuchung für Personen, die nicht zum betroffenen Jahrgang gehören, ist hinfällig. Die Impfzentren sollten nicht ohne gültigen Termin aufgesucht werden, da die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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