Stallpflicht in Marl und Umgebung bleibt weiterhin bestehen

Aufgrund der verstärkten Nachfrage teilt das Veterinäramt: Die Stallpflicht für Geflügel in Marl und Umgebung bleibt weiterhin bestehen. Alleine in diesem Jahr hat es bundesweit bereits über 650 nachgewiesene Fälle von Vogelgrippe gegeben.

Die Stallpflicht gilt weiterhin im gesamten Kreis Recklinghausen bestehen. Die Tierärzte bewerten die Risikoeinschätzungen in regelmäßigen Abständen neu und werden die Maßnahmen entsprechend der Veränderungen anpassen.

Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Diese Tiere sind in geschlossenen Ställen oder in besonders geschützten Vorrichtungen unterzubringen. Solche volierenartigen Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen und mit einer Seitenbegrenzung versehen sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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