Städtische Gebäude in Marl nur mit 3G zugänglich

Die Stadt Marl erinnert Bürgerinnen und Bürger an die seit 6. Dezember geltenden 3G-Regelungen: Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher, die ein Gebäude der Stadt Marl betreten wollen, müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Ein Nachweis muss vorgezeigt werden

Wie die Pressestelle mitteilt, dürfen Termine und Vorsprachen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Kundinnen und Kunden von Corona genesen, gegen Corona geimpft oder negativ auf Corona getestet sind. Ein gültiger Test- oder Impfausweis sowie der Personalausweis müssen vorgezeigt werden. Die Tests müssen außerdem von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden und dürfen demnach höchstens 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) oder höchstens 48 Stunden (PCR-Test) zurückliegen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Personen, die keine Genesung, Impfung oder Testung vorweisen können, dürfen die Gebäude nicht betreten. Zusätzlich gelten in den städtischen Gebäuden weiterhin Maskenpflicht sowie die aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen.

Termine im Bürgerbüro

Für Anliegen im Zuständigkeitsbereich des Bürgerbüros ist eine vorherige Terminvereinbarung mit Vorlaufzeit oder tagesaktuell ab 8 Uhr online unter www.marl.de/buergerbuero oder telefonisch (02365) 99-2301 erforderlich. Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich gebeten, ihren Besuch in den drei Stadthäusern und Nebenstellen auf die unbedingt erforderlichen Anlässe zu beschränken.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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