Sommerferien - Stressfrei Reisen!
Wenn am Freitag nach Schulschluss die Sommerferien 2024 in NRW beginnen, reisen auch wieder Familien vom Dortmunder Flughafen aus in den wohlverdienten Urlaub.
Damit die Urlaubsfreude nicht schon am Flughafen endet, sollten Sie neben Ihren Reiseunterlagen und Flugtickets, auch die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente oder andere, für die Rückkehr nach Deutschland, erforderliche Dokumente überprüfen. Zudem sollten einige Dinge beachtet werden, wenn Ihre Kinder mit den Großeltern oder anderen Personen in den Urlaub fliegen!
Für eine schnelle und reibungslose Grenzkontrolle, sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise, ist es darüber hinaus sehr wichtig, dass
- Sie Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und
alle anderen ggf. erforderlichen Unterlagen griffbereit haben,
- keine weiteren Dokumente oder andere Sachen im Reisepass liegen
- und keine Schutzhüllen verwendet werden.
Hinweise: Reisen mit Kindern
Wenn Ihre Kinder mit Oma und Opa oder anderen Personen verreisen dürfen, sollten Sie folgendes beachten:
Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen die oder der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht besteht, dass sie oder er rechtswidrig dem/ den Sorgeberechtigten entzogen wurde. In letzterem Fall stellt die Bundespolizei eingehendere Nachforschungen an, damit etwaige Abweichungen oder Widersprüche bei den gemachten Angaben festgestellt werden können.
Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird bei Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen empfohlen, nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitzuführen:
- eine formlose Einverständniserklärung des/ der
Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf.
Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw.
Reiseverlauf,
- Personalien und Erreichbarkeit des/ der
Personensorgeberechtigten,
- sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/ der
Personensorgeberechtigten.
Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/ der Erziehungsberechtigten.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.