Schwerpunktkontrollen zur Maskenpflicht in Zügen am Montag
Am kommenden Montag, 24. August, wird im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) NRW-weit die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert. „Masken-Muffeln“ droht ein Bußgeld von 150 Euro. Bei der gemeinsamen Aktion von Verkehrsministerium, SPNV-Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei finden an Bahnhöfen und in Zügen in Nordrhein-Westfalen am Montag Schwerpunktkontrollen statt.
Bußgeld von 150 Euro
Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss mit einem Bußgeld rechnen. Am nächsten Halt müssen Masken-Verweigerer den Zug verlassen und werden von der Bundespolizei in Empfang genommen.Die Menschen können sich in der Bahn wohl und sicher fühlen. Der ÖPNV ist auch mit Blick auf Corona ein sicheres Verkehrsmittel, wenn alle sich an die Regeln halten. Genau darum geht’s: Es wäre gut, wenn kein einziges Bußgeld erhoben würde.
Mund-und-Nasen-Bedeckung
Bereits seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass in Bus und Bahn eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Seit dem 12. August gilt ein Bußgeld von 150 Euro. Die Maske ist in den Zügen das wirksamste Mittel gegen das Corona-Virus. Deshalb müssen wir uns alle an die Regel halten.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.
Übrigens: Städte und Gemeinden kontrollieren in Bus, U- und Straßenbahn die Einhaltung der Maskenpflicht in Eigenregie. So wurden etwa in Duisburg bei Schwerpunktkontrollen 65 „Masken-Muffel“ erwischt, in Köln waren es 44, in Dortmund 13. Die Düsseldorfer Rheinbahn hat für Mittwoch Schwerpunktkontrollen angekündigt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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