Radarkontrollen der Stadt Marl: Die Straßen an denen vom 02.09.-07.09.2013 Geschwindigkeitsmessungen stattfinden (Blitzer)

Wo aktuell und in der Woche geblitzt wird, erfahren Sie hier.

Geschwindigkeitsmessungen bis 31.08.2013

Donnerstag (29.08.):
Hammerstr., Neulandstr., Hülsstr., Halterner Str., Zur Freiheit, Victoriastr.

Freitag (30.08.):
Silvertstr., Sickingmühler Str., Riegestr., Ophoffstr., Spechtstr., Herzlia-Allee

Samstag (31.08.):
Breddenkampstr., Brassertstr., Otto-Hue-Str., Bergstr.

Geschwindigkeitsmessungen vom 02.09.-07.09.2013

Montag (02.09.):
Bergstr., Langehegge, Hülsbergstr., Obersinsener Str., Gräwenkolkstr., Breddenkampstr.

Dienstag (03.09.):
Herzlia-Allee, Im Breil, Dorfstr., Schachtstr., Brassertstr., Goehtestr

Mittwoch (04.09.):
Lipper Weg, Loekampstr., Marler Str.,, Rappaportstr., Georg-Herwegh-Str., Hülsstr.

Donnerstag (05.09.):
Lippramsdorfer Str., In den Kämpen, Dorstener Str., Glatzer Str., Carl-Duisberg-Str., Hertener Str.,

Freitag (06.09.):
Am Kanal, Robert-Bunsen-Str., Rappaportstr., Silvertstr., Spechtstr., Bergstr.

Samstag (07.09.):
Ovelheider Weg, Ringerottstr., Halterner Str., Victoriastr.

Hinweis:

Darüber hinaus finden im gesamten Bereich des Stadtgebietes Marl weitere mobile Geschwindigkeitskontrollen statt.
Die Stadt Marl hat jetzt damit begonnen, über geplante Geschwindigkeitsmessungen zu informieren. Hintergrund ist eine neue Verwaltungsvorschrift des Landes, die den Ordnungsämtern nun erlaubt, überall dort zu blitzen, wo zu schnell gefahren wird. Die Messstellen werden künftig wöchentlich veröffentlicht.
Hintergrund
Bislang wurden Geschwindigkeitsmessungen an Stellen mit Unfallhäufigkeit und an besonders schutzwürdigen Stellen, wie Altenheime, Kindergärten, Schulen und den Zuwegungen zu diesen Einrichtungen durchgeführt. Ab sofort wird dies auf die Stellen ausgeweitet, an denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Hierzu gehören Stellen an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, Fahrradfahrern und besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfebedürftigen und älteren Menschen genutzt werden. Darüber hinaus kommen Messstellen in der Nähe von Baustellen oder straßenbaulichen Engpässen ebenso in Frage wie an Stellen, an denen überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden kann.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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