PKWs auf Aldi-Parkplatz und Parkplatz von Akzenta beschädigt und geflüchtet

Gestern, Montag, gegen 11.30 Uhr, stieß ein unbekannter Fahrzeugführer auf dem Aldi-Parkplatz an der Zechenstraße gegen einen geparkten silbernen Citroen C 3 und entfernte sich anschließend. Eine Zeugin beschreibt den Fahrzeugführer wie folgt: über 70 Jahre alt, graue Haare. Im Fahrzeug befand sich noch eine ältere Frau. Bei dem flüchtigen Fahrzeug soll es sich um einen größeren VW mit Recklinghäuser Kennzeichen handeln. Es entstand 1.000 EUR Sachschaden.

Eine weitere Unfallflucht ereignete sich Montag, gegen 16.30 Uhr, auf dem Parkplatz der Fa. Akzenta am Ovelheider Weg. Hier fuhr ein unbekannter Fahrzeugführer gegen einen geparkten schwarzen KIA Picanto und flüchtete. Der Sachschaden beträgt 1.500 EUR.

Fahrerflucht

Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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