Pkw auf dem Aldi-Parkplatz in Marl Hamm angefahren und beschädigt
Marl: geparkter Pkw angefahren und beschädigt. Bereits am Mittwoch (18.05) gegen 19:00 Uhr wurde ein auf dem Aldi-Parkplatz an der Hammer Straße geparkter Pkw von einem Unbekannten angefahren und beschädigt. An dem schwarzen Audi Q5 entstand ein Sachschaden von rund 1.000 Euro. Hinweise zur Verkehrsunfallflucht nimmt das zuständige Verkehrskommissariat in Gladbeck unter 0800 2361 111 entgegen.
Fahrerflucht
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.