Öffnung bei Kindertagesbetreuung wird auf Alleinerziehende ausgedehnt

Auf Grundlage der neuen Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung werden ab dem 23. April 2020 die geplanten, schrittweisen Anpassungen bei der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. 
Wie bereits in der Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung beschlossen wird die derzeitige Notbetreuung ab Donnerstag, 23. April 2020, um einige Berufsgruppen der bisherigen kritischen Infrastruktur moderat erweitert. Für Montag den 27. April 2020 wird die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet.

Darüber hinaus hat die Jugend- und Familienministerkonferenz beschlossen, unter Leitung von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Konzept zu erarbeiten, unter welchen Kriterien weitere Schritte der Öffnung der Kindertagesbetreuung möglich sind.  Entsprechende Empfehlungen sollen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten rechtzeitig vor der nächsten gemeinsamen Beratung am 30. April vorliegen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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