Nützliche Reisetipps: So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub stressfrei

Bei der Röntgenkontrolle des Reisegepäcks können die Zöllnerinnen und Zöllner erkennen, ob Reisende alle Vorschriften und Richtmengen einhalten.
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  • hochgeladen von Siegfried Schönfeld

Sommerzeit ist Reisezeit. Damit Reisende gut vorbereitet in den Urlaub starten können und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr ausbleiben, klärt das Hauptzollamt Münster über die wichtigsten Reisebestimmungen auf und gibt einen Überblick, wo sich Bürgerinnen und Bürger ganz einfach und gezielt informieren können.

die wichtigsten Zollbestimmungen

"Damit die schönsten Wochen des Jahres in guter Erinnerung bleiben, sollten sich Reisende immer vor Reiseantritt über die wichtigsten Zollbestimmungen informieren. Denn auch im Reiseverkehr gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", erklärt der Leiter der Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO), Kai Rademacher. Erst jüngst habe der Zoll am FMO innerhalb weniger Tage sechs Reisende mit jeweils mehr als 10.000 Euro Bargeld kontrolliert. Kai Rademacher klärt auf: "Jede Person, die in die EU ein- oder aus der EU mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld ausreist, muss den Betrag beim Zoll anmelden." Durch diese Vorschrift sollen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie andere illegale Taten bekämpft werden. Das Anmelden von größeren Bargeldsummen ist gebührenfrei. Reisende, die jedoch mit 10.000 Euro oder mehr bei der Ein- oder Ausreise angetroffen werden und das Geld nicht angemeldet haben, erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

aus Nicht-EU-Ländern

Nicht nur große Bargeldbeträge, auch im Ausland günstig gekaufte Produkte können im Nachhinein zum Problem werden: So müssen beispielsweise Waren, die zu nicht gewerblichen Zwecken aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Türkei, Ägypten) oder aus Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) nach Deutschland gebracht werden, bestimmte Mengen- und Wertgrenzen einhalten. Andernfalls fallen Abgaben an. "Reisende von den Kanaren sind oft völlig überrascht, wenn nachträglich auf ihre mehr als 200 mitgebrachten Zigaretten Abgaben erhoben werden", berichtet Kai Rademacher von seinen Erfahrungen.

Reisen innerhalb der EU

unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee), für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren müssen daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschriften und Richtmengen beachtet werden.

Für die aus einem Drittland, einem Sondergebiet oder aus einem anderen Mitgliedstaat mitgebrachten Waren gelten die jeweiligen Freimengen jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren zum Beispiel voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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