NRW-Soforthilfe: Bescheid erhalten, aber kein Geld?

© Bezirksregierung Münster

 Im Rahmen der „NRW-Soforthilfe 2020“ überprüft die Bezirksregierung Münster auch während der Oster-Feiertage Anträge, auf die hin von ihr bereits ein positiver Bescheid ergangen, aber die Soforthilfe noch nicht auf dem Konto der Antragsteller eingetroffen ist. Ausschließlich Bescheid-Empfänger, auf die dies zutrifft, können sich am Samstag, 11. April 2020, von 9 bis 14 Uhr an die Hotline der Bezirksregierung wenden.

Damit ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer 0251 411-3400 helfen können, benötigen Sie

einen positiven Bescheid der Bezirksregierung Münster
(Bescheide der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf und Köln können nicht bearbeitet werden)die Nummer des positiven Bescheids unddie IBAN-Nummer, die Sie als Bankverbindung auf Ihrem Soforthilfe-Antrag angegeben haben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung nehmen diese Daten zur nachfolgenden Überprüfung auf, eine Fallbearbeitung oder ein Simultanabgleich finden an der Hotline nicht statt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Hotline am Samstag ausschließlich für diese Fälle reserviert ist. Anrufende Bescheid-Empfänger bitten wir um etwas Geduld im Fall erhöhten Anrufaufkommens.

Telefon-Hotline am Samstag, 11. April 2020, von 9 bis 14 Uhr: 0251 411-3400

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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