Neue Grenzwerte für Cannabis am Steuer gelten ab 22. August 2024
Autofahrer, die Cannabis konsumiert haben, müssen ab dem 22. August einen strikten THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut einhalten. Wird dieser Wert überschritten, drohen in der Regel eine Geldstrafe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einer gleichzeitigen Alkoholisierung erhöht sich die Strafe auf 1.000 Euro.
Der Bundestag hatte im Juni 2024 neue Regelungen beschlossen, die insbesondere die Einführung eines Grenzwerts für den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) beinhalten. Die treten nun in Kraft. Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland eine Teillegalisierung von Cannabis. Das hat auch Folgen für Autofahrer, die aufgrund von THC-Konsum ihren Führerschein verloren haben. Mit dem neuen § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gibt es eine Chance auf Amnestie.
Strenge Regelung für Fahranfänger bei Cannabis-Konsum
Seit April 2024 gilt in Deutschland eine Teillegalisierung von Cannabis. Für den Straßenverkehr mussten daher neue Regelungen auf den Weg gebracht werden. Am 22. August 2024 sind die nun in Kraft getreten. Die Verkehrsrechtskanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckpunkte zum Cannabis-Konsum und Verkehrsrecht zusammen:
· Künftig gilt für Autofahrer ein strikter THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut. Bei Überschreitung drohen in der Regel eine Geldstrafe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
· Wird zusätzlich Alkohol konsumiert, erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro.
· Bisher galt die Regelung, dass bereits der Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) am Steuer zu Konsequenzen führte. Der neue Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut entspricht nach Expertenmeinung etwa einem Alkoholwert von 0,2 Promille und liegt deutlich unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der das Unfallrisiko steigt. Dabei wurde ein Sicherheitszuschlag für mögliche Messfehler berücksichtigt. Ziel des neuen Grenzwerts ist es, nur diejenigen zu sanktionieren, deren Cannabis-Konsum in zeitlicher Nähe zum Führen eines Fahrzeugs stattfand.
· Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren gilt weiterhin ein vollständiges Cannabisverbot am Steuer. Verstöße werden hier in der Regel mit 250 Euro geahndet. Die Regelung verhält sich analog zum Alkoholkonsum am Steuer.
· Diese neuen Regelungen betreffen den Konsum von Cannabis in jeglicher Form, sei es durch Rauchen, den Verzehr THC-haltiger Lebensmittel, oder die Verwendung von Ölen und Extrakten. Bislang drohten rechtliche Konsequenzen bereits bei einem THC-Nachweis von 1 Nanogramm pro Milliliter Blut.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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