Neue Coronaregeln auf städtischen Friedhöfen in Marl

2Bilder

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie gelten seit  Montag, 1. Februar 2021, auf städtischen Friedhöfen veränderte Regelungen für Trauerfeiern.

Maximal 25 Personen aus dem engsten Familienkreis

Wie die Pressestelle der Stadt Marl mitteilt, dürfen dann lediglich noch maximal 25 Personen aus dem engsten Familienkreises an Beisetzungen und Trauerfeien teilnehmen. Während des Trauerzuges sowie in der Trauerhalle ist grundsätzlich eine medizinische Maske (FFP2- oder OP-Maske) zu tragen. Die Bestuhlung in den Trauerhallen wird reduziert, sodass in jeder Halle nur noch Sitzgelegenheiten für zehn Personen bestehen. „Weitere Personen sind in den Trauerhallen nicht zugelassen und es ist eine Anwesenheitsliste zu führen“, heißt es aus dem Zentralen Betriebshof (ZBH).

Regelungen betreffen ausschließlich die städtischen Friedhöfe

Die Friedhofsverwaltung des ZBHs hat die Bestatter über die Änderungen bereits schriftlich informiert. Die genannten Regelungen betreffen ausschließlich die städtischen Friedhöfe und werden aufgrund der sich ständig ändernden Lage laufend überprüft. Rückfragen beantworten die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung, Claudia Lange (Telefon: 02365 / 99 54 03) und Heidi Küchenmeister (Telefon: 02365 / 99 54 04, E-Mail: friedhofsverwaltung@marl.de).

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

41 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.