Mund-Nase-Bedeckung auf Friedhofen an bevorstehenden Gedenktagen
In einer Videokonferenz haben sich die zehn Städte und der Kreis Recklinghausen mit den neuen Beschlüssen der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie befasst. Die Maßnahmen sollen zum 2. November gelten und bis Ende des Monats befristet sein. Noch liegen aber keine neuen Rechtsverordnungen vor, aus denen ein konkretes Vorgehen abgeleitet werden kann.
Allerheiligen, Allerseelen und Totensonntag
Mit Blick auf die bevorstehenden Gedenk- und Erinnerungstage Allerheiligen, Allerseelen sowie Totensonntag sprechen bereits jetzt der amtierende Landrat Cay Süberkrüb und sein Nachfolger Bodo Klimpel den Städten eine Empfehlung aus: Bürger sollten an diesen Tagen eine Maske auf städtischen Friedhöfen tragen, da durch ein erhöhtes Besucheraufkommen nicht immer der Mindestabstand eingehalten werden könne. Auf städtischen Flächen üben die Kommunen ihr Hausrecht aus. Sie entscheiden daher darüber, ob eine Maskenpflicht angeordnet oder das Tragen eine Maske empfohlen wird.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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