Mit Sand und Streu sicher durch den Winter
Jetzt ist die Zeit, in der die Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs der Stadt Marl (ZBH) mit Minustemperaturen rechnen. Die Mannschaft des Winterdienstes ist gut gerüstet, um die Verkehrsflächen für die Verkehrsteilnehmer sicher und befahrbar zu halten. Dies gilt für die Straßen, aber auch für die Geh- und Radwege sowie alle Treppen und Tunnel im Stadtgebiet, für die der ZBH zuständig ist. Wo die Streuautomaten nicht hinfahren können, erledigen kleinere Fahrzeuge ihre Arbeit auf den Wegen. Und schließlich entschärfen mobile Trupps glatte Stellen mit Schaufel und Eimer. So wird sicher gestellt, dass der Berufsverkehr reibungslos laufen kann und die Kinder gefahrlos zur Schule und zum Kindergarten kommen.
„Jeder kehre vor seiner eigenen Tür“
Nicht jeder Bürger kommt seinen Streu- und Räumpflichten nach. „Wir bitten daher alle Marler, ihre Winterpflichten zu erfüllen, damit die Verkehrsteilnehmer ihre Ziele sicher erreichen“, sagt Horst Fährmann, Allgemeiner Betriebsleiter des ZBH. Denn: „Für viele Straßen und Gehwege ist ‚die Stadt’ gar nicht zuständig. So haben die Anlieger von Gehwegen und Wegen, auf denen auch das Radfahren erlaubt ist, die Pflicht zur Reinigung. Wie diese aussieht, ist in der Straßenreinigungssatzung nachzulesen.“ Diese Satzung ist im Internet zu finden unter: www.marl.de/marl-nach-themen/stadtverwaltung/ortsrecht-und-satzungen.html.
Das Wichtigste in Kürze
Kurz gefasst schreibt die Satzung vor, dass die Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 m von Schnee freizuhalten sind. Auf Straßen ohne Gehwege ist eine circa 1,50 m breite Fläche am Fahrbahnrand von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die vorgenannten Flächen, die Fußgängerüberwege - auch in Fußgängerstraßen - und die gefährlichen Stellen auf den zu reinigenden Fahrbahnen zu bestreuen. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind an einem folgenden Werktag bis 7 Uhr und an einem folgendem Sonn- oder Feiertag bis 9 Uhr zu beseitigen.
Salz bleibt in der Tüte
Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich nicht gestattet, ihre Verwendung ist nur in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen - wie bei Eisregen - erlaubt. Das Salz schadet der Umwelt. Es gelangt über die Kanalisation in Flüsse und Seen, lagert sich in den Böden ab und führt zum Absterben der Pflanzen. Nicht nur die Umwelt dankt allen, die auf Salz verzichten: Auch die Tierfreunde sind froh, wenn ihre Vierbeiner keine „Salzpfoten“ bekommen.
Beste Ergebnisse, wenn Bürger und ZBH Hand in Hand arbeiten
Statt Salz empfiehlt Peter Hofmann, Abfallberater des ZBH, Sand, Lavastreu oder andere abstumpfende Mittel zu verwenden: „Dieses Material wirkt sofort und kann liegen bleiben. Das erleichtert die Arbeit und schont die Umwelt“, sagt der Abfallberater. „Wenn die Mitarbeiter des ZBH und die Marler Bürger Hand in Hand arbeiten, erreichen wir das beste Ergebnis und kommen alle unfallfrei durch den Winter“, bittet Horst Fährmann um gegenseitige Rücksichtnahme.
Noch Fragen? - Die Abfallberatung des ZBHs hat die Antworten! Telefon 99-54 23, E-Mail Peter.Hofmann@marl.de
Autor:Peter Hofmann aus Marl |
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