Mehr Eigenverantwortung für positiv Getestete in Marl
Wer positiv auf das Coronavirus getestet worden ist, muss sich eigenständig in Quarantäne begeben. Die hohen Fallzahlen sorgen dafür, dass die Corona-Teams der Kreisverwaltung den Fokus ab sofort gänzlich auf die Betreuung von Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen mit positiven Fällen richten.
Kreis ergänzt das Informationsangebot
Damit positiv Getestete einen Handlungsleitfaden haben, hat die Kreisverwaltung eine Übersicht zusammengestellt, was im Fall eines positiven Testergebnisses zu tun ist.
Die Regeln in Kürze:
Für positiv Getestete gilt eine Quarantäne von zehn Tagen. Der erste Tag ist der Tag nach dem Test. Wer mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, kann sich ab dem siebten Tag der Quarantäne mit einem negativen Schnelltest an einer Bürgerteststelle freitesten. Das Testergebnis muss für einen Monat als Nachweis aufbewahrt werden.
Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe benötigen für die Freitestung einen negativen PCR-Test oder ein positiven PCR-Test mit CT-Wert über 30.
Für den Arbeitgeber oder die Schule ist das positive Testergebnis entsprechend der aktuellen Test- und Quarantäneverordnung der Nachweis über die Quarantänepflicht. Der Arbeitgeber darf von seinen Mitarbeitern kein zusätzliches Dokument vom Gesundheitsamt anfordern. Es gibt keine schriftliche Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt bzw. Ordnungsamt mehr. Ein Anruf vom bzw. beim Gesundheitsamt ist nicht erforderlich.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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