Martinsumzüge: Bitte beachten

Ana-Lucia hat ihre Laterne selbstgemacht. Jetzt freut sie sich sehr auf den Martinsumzug. Foto: Stadtspiegel
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Am Samstag, 11. November, ist Sankt Martin. Anlass für viele Kitas in diesen Tagen, einen Laternenumzug zu veranstalten. Kinderaugen und bunte Laternen leuchten dann um die Wette. Wird der Umzug vom Kindergarten oder von der Kinderkrippe veranstaltet, stehen die Kleinen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Auch ehrenamtliche Helfer, zum Beispiel Lotsen für das Überqueren von Straßen, profitieren von diesem Schutz, wenn sie von der Kita-Leitung mit dem Amt beauftragt worden sind. Versichert sind auch die Wege zum Laternenumzug und zurück nach Hause. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hin.
Nicht versichert sind Eltern, Besucher oder Kinder, die nicht zum Kindergarten oder zur Kinderkrippe gehören. Ebenfalls ein privates Risiko sind Umwege auf dem Hin- oder Rückweg.
Eltern sollten darauf achten, dass Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer Ihr Kind gut sehen können, appelliert die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
Unentbehrlich in Dämmerung und Dunkelheit sind Reflektoren und helle Kleidung – für die Kinder genauso wie für die ehrenamtlichen Helfer, die eine Warnweste tragen sollten.
Die Auswahl an rückstrahlenden Klackbändern, hübschen Aufklebern und Anhängern ist groß. Dabei gilt: Silberne oder weiße Reflektoren leuchten heller als rote oder grüne. Anhänger sollten mit einem kurzen Band von maximal fünf Zentimetern befestigt werden.

Autor:

Kerstin Halstenbach aus Emmerich am Rhein

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