Marl: Geparkten PKW beschädigt und geflüchtet
Auf der Holunderstraße stieß ein unbekannter Fahrzeugführer am Sonntag, zwischen 10.30 Uhr und 15.30 Uhr, einen geparkten braunen Renault Megane Scenic und entfernte sich von der Unfallstelle. Es entstand 2.000 EUR Sachschaden.
Fahrerflucht?
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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