Marl: Die Gefahr besteht nach wie vor
Wegen der akuten Gefahr, die durch herabgefallene oder lose in den Baumkronen hängenden Ästen ausging, hat die Stadt per Ordnungsbehördlicher Verordnung am 12. Juni das Betreten von 22 Flächen innerhalb Marls verboten. In den vergangenen Wochen haben die Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs der Stadt Marl (ZBH) und von ihm beauftragte Unternehmen die meisten Grünzüge aufgeräumt und die Gefahren beseitigt. Für keine der noch gesperrten Flächen kann eine Entwarnung gegeben werden, das Betreten der Anlagen ist immer noch gefährlich. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Folgende Park-, Grünanlagen und Waldflächen sind nach wie vor gesperrt, Stand am 31. Juli 2014:
Forstflächen
Nr. 22 Erholungszentrum Drewer/ Waldgebiet am Gerhard-Jüttner-Stadion
Nr. 9 Wäldchen an der Rappaportstraße / Schloss Loe
Grünflächen
Nr. 1 Volkspark
Nr. 17 Wäldchen Spechtstraße
Vergebene Flächen
Nr. 3 Ehrenmal Polsum
Nr. 8 Ehrenmal Sinsen
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.