Längere Nutzung von Produkten schont die Umwelt und entlastet Verbraucher

Reparieren muss auch für Verbraucher*innen möglich sein – Foto: NABU/Kühnapfel Fotografie
  • Reparieren muss auch für Verbraucher*innen möglich sein – Foto: NABU/Kühnapfel Fotografie
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Reparieren bevor weggeworfen wird - die Ausgestaltung für ein Recht auf Reparatur steht aktuell auf der Agenda der Europäischen Union und vom Bundesumweltbundesministerium. 

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller merkt an: “Reparieren muss vor Wegwerfen kommen. Derzeit ist eine Reparatur aber oft nicht möglich, weil Geräte sich nicht öffnen lassen oder Ersatzteile nicht austauschbar oder unverhältnismäßig teuer sind. Dabei bedeutet Reparieren, Produkte länger zu nutzen. So werden wertvolle Ressourcen und Emissionen für die Umwelt gespart und die Kosten für die Verbraucher niedrig gehalten.”

Ein Recht auf Reparatur

soll sicherstellen, dass Verbraucher die von ihnen erworbenen Produkte selbst reparieren oder bei unabhängigen Dienstleistern reparieren lassen können. Im Rahmen der Konsultation hat der NABU die wichtigsten Eckpunkte aufgestellt:

lange Produktnutzung

Die Software von Elektro(nik)geräten muss eine möglichst lange Produktnutzung sicherstellen, Updates müssen mind. zehn Jahre zur Verfügung stehen. Ferner muss ein softwareseitiges Verschalten von Komponenten (Part Pairing), das eine unabhängige Reparatur verhindert, verboten werden. Hersteller müssen verpflichtet werden Ersatzteile kostengünstig, binnen fünf Werktagen und über einen angemessenen Zeitraum, der der technisch möglichen Lebensdauer der jeweiligen Produktgruppe entspricht, zur Verfügung zu stellen.

Reparatur-Index

Verbraucher sollen durch einen Reparatur-Index, welcher die Reparierbarkeit auf einer Skala anzeigt, kostenfreie Reparatur-Anleitungen und weiteren Kommunikationsmaßnahmen besser informiert werden. Zur Unterstützung des Reparatursektors ist ein Förder- und Ausbildungspaket zu schaffen, eine Mehrwertsteuersenkung auf acht Prozent für Reparaturen und reparierte Produkte sowie einen Reparaturbonus von bis zu 200 Euro pro Jahr / Bürger einzuführen. Ein kreislauffähiges Produktdesign vorgeben, das Langlebigkeit und Reparierbarkeit zum neuen Standard für alle Produktgruppen macht.

Recht auf Reparatur

Der NABU setzt sich für ein ambitioniertes und zeitnah in Kraft tretendes Recht auf Reparatur ein, das auf EU-Ebene klarer rechtlicher Rahmengebung bedarf. Gleiches muss auch auf Bundesebene gelten. Das von Steffi Lemke angekündigte Programm „Reparieren statt Wegwerfen“ muss klare Zielsetzungen beinhalten. Reparieren muss wieder einfach und bezahlbar und der angeschlagene Reparatursektor durch Mehrwertsteuersenkung, Reparaturbonus und Ausbildungskonzepte unterstützt werden. Hierzu bedarf es neben dem BMUV auch der tatkräftigen Unterstützung des BMWK und des BMF, um echte Entlastungen für die Bürger und die Umwelt zu schaffen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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