Kreis Recklinghausen sucht ehrenamtliche Ombudspersonen
Kommt es zu Konflikten zwischen Betreuungseinrichtungen und Bewohnern bzw. Angehörigen, muss nicht immer direkt die Behörde als offizielle Stelle eingreifen. Für eine erste Vermittlung können Kreis und Städte Ombudspersonen bestellen – und genau die sucht der Kreis Recklinghausen nun.
Zwei oder drei Personen können im Kreisgebiet bei Streitfällen als Ombudspersonen eingesetzt werden. Sie sind dann Ansprechpartner für die Schlichtung von Konflikten in Betreuungseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Angebote des Servicewohnens, Hospize sowie Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Themen, die einer Vermittlung bedürfen, können zum Beispiel mit der Art und Weise der Pflege und Betreuung zusammenhängen, mit der Unterkunft, der Verpflegung oder auch der Organisation der medizinischen Versorgung vor Ort.
"Der Gedanke hinter dem Konzept der Ombudspersonen ist, dass die Position von pflegebedürftigen Menschen im Kreisgebiet weiter gestärkt wird", weiß Christian Stöckl, Leiter der WTG-Behörde (früher Heimaufsicht) des Kreises Recklinghausen.
Um die Aufgabe bestmöglich zu erfüllen, sollten Interessierte idealerweise Kenntnisse in der Alten- und Krankenpflege, Kenntnisse der Pflegelandschaft im Kreis und der Organisation von Pflegeeinrichtungen mitbringen. Außerdem braucht es Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit auch in konfliktreichen Gesprächen und ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit. Die Aufgabe ist nach Vorgabe des Wohn- und Teilhabe-Gesetzes ein Ehrenamt, für das es eine Aufwandsentschädigung geben wird.
Wer Interesse an der Tätigkeit als Ombudsperson oder Rückfragen hat, kann sich gerne beim Kreis Recklinghausen melden.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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