Krankenfahrstuhl in Marl Brassert angefahren und geflüchtet

Fahrerin eines grünen PKW fährt auf Nettoparkplatz an der Zechenstraße elektrischen Krankfahrstuhl an und fährt weiter. Mittwoch, gegen 9.30 Uhr, fuhr ein 81-jähriger Marler mit seinem elektrischen Krankenfahrstuhl auf den Nettoparkplatz an der Zechenstraße. Hier fuhr in diesem Moment eine unbekannte Frau mit ihrem grünen Auto rückwärts aus einer Parklücke und fuhr gegen den Krankenfahrstuhl des 81-Jährigen. Dabei entstand 750 Euro Sachschaden. Die Frau fuhr weiter, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern.

Fahrerflucht

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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