Im Marien-Hospital Marl gilt ab Montag die "1-1-1-1-Regel"
Krankenbesuch mit Schutzmaßnahmen
Der KKRN-Klinikverbund, und damit auch das Marien-Hospital Marl, hat ab Montag, 18. Mai, neue Besuchsregelungen. Dann darf einmal täglich ein Patient von einem einzigen Besucher für eine Stunde besucht werden. Diese Regel wird deshalb auch "1-1-1-1-Regel" genannt. Außerdem ist der Besuch nur zwischen 15 und 20 Uhr möglich, es werden Screenings durchgeführt und noch weitere Vorkehrungen wurden getroffen.
„Voraussetzung für den Besuch in unseren Krankenhäusern ist jedoch, dass der Besucher gesund ist und keine Symptome einer Covid-19-Infektion aufweist. Außerdem ist es erforderlich, dass er durchgängig eine möglichst selbst mitgebrachte Mund-Nasen-Bedeckung trägt, einen Abstand von 1,5 Metern einhält und auf die Händehygiene achtet“, so Dr. Andreas Weigand, Geschäftsführer der KKRN GmbH. Wichtig: Alle Masken mit Ventil sind für Besucher der KKRN-Krankenhäuser nicht zulässig. Zusätzlich dürfen Besuche nur in Patientenzimmern stattfinden. Bei Mehrbettzimmern sind die Patienten dazu angehalten, die Besuchszeiten untereinander abzusprechen, da immer nur ein Besucher pro Zimmer zugelassen ist. Auch das Mitbringen und der gemeinsame Verzehr von Lebensmitteln sind nicht erlaubt.
Besuchszeiten müssen abgesprochen werden
Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern erfolgt der Besuch unter Voraussetzung der vom Robert Koch-Institut vorgegebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. So findet am Eingang für jeden Besucher ein Infektionsscreening mittels Fragebogen statt. „Im Rahmen dieses Screenings dokumentieren wir Namen, Ankunftszeit sowie den zugehörigen Patienten des Besuchers und statten ihn mit einem Aufkleber mit Datum und Uhrzeit aus“, erläutert Guido Bunten, kaufmännischer Betriebsleiter und Prokurist des Klinikverbundes. Dieser Aufkleber kennzeichnet ihn als registrierten Besucher und muss bei Verlassen des Krankenhauses wieder abgegeben werden.
„Trotz der Lockerung unserer Regeln für Besucher appellieren wir weiterhin an die Angehörigen abzuwägen, ob der Besuch während dieser nach wie vor außergewöhnlichen Zeit zwingend notwendig ist und – wenn möglich – darauf verzichtet werden kann“, erklärt Dr. Klaus-Peter Riesener, ärztlicher Direktor des Marien-Hospitals Marl. Ausgenommen von der neuen Besuchsregelung sind Isolier- und Aufnahmestationen, für die weiterhin das Besuchsverbot gilt.
Besuche weiterhin sorgfältig abwägen
Persönliche Gegenstände für Angehörige können weiterhin an der Zentralen Aufnahme abgegeben werden. Die Veranstaltungen der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH finden bis auf weiteres nicht statt. Es wird nach digitalen Lösungen gesucht. Interessierte erhalten weitere Informationen unter www.kkrn.de sowie auf dem neuen Facebook- und Instagram-Kanal des Klinikverbundes.
Autor:Lokalkompass Marl aus Marl |
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