Klinikpersonal bleibt mobil, neues Förderprogramm

Symbolbild © ambrozinio/Adobe Stock

Das Personal in den Kliniken des Landes Nordrhein-Westfalen arbeitet derzeit rund um die Uhr, um die Behandlung der mit dem Corona-Virus infizierten Mitmenschen zu gewährleisten.Damit dieses Personal trotz des aktuell eingeschränkten Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen weiterhin mobil bleibt und sicher zum Arbeitsplatz kommt, hat das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen (NRW) kurzfristig ein Sonderprogramm für bessere Mobilität von Klinikpersonal mit einem Auftragsvolumen von einer Million Euro aufgelegt.

Seit dem 1. April können Beschäftigte in Akutkrankenhäusern für die Fahrt zur Arbeit kostenlos ein Mietfahrzeug einer Autovermietung nutzen. So bleibt das Klinikpersonal mobil und das Infektionsrisiko wird reduziert. Das neue Förderprogramm läuft zunächst bis zum 31. Mai 2020 für ganz Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster.

Das Verkehrsdezernat der Bezirksregierung Münster bearbeitet das Programm und hat nach einem Förderaufruf in der vergangenen Woche zehn Autovermietungen, die ihre Fahrzeuge landesweit anbieten und die weiteren Förderbestimmungen des Programms erfüllen, den Förderbescheid erteilt.

Das Angebot gilt für alle Klinikbeschäftigten, die an der Akutversorgung von infizierten Personen mitwirken und aufgrund des eingeschränkten ÖPNV und ohne eigenen PKW auf ein Mietfahrzeug angewiesen sind. Das Verfahren ist nutzerfreundlich und unbürokratisch durch einen im Internet abrufbaren Vordruck gestaltet. Unter Vorlage des Berechtigungsnachweises kann das Mietfahrzeug direkt bei einer Autovermietung angemietet werden. Die Abrechnung der Kosten übernimmt das Land.

Rahmenbedingungen

Teilnehmen können alle Beschäftigten von Akutkrankenhäusern und sonstigen Kliniken, die zurzeit an der Akutversorgung von infizierten Personen im Land NRW mitwirken und über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Zusätzlich müssen sie schriftlich versichern, dass die Nutzung eines Mietfahrzeuges für Fahrten zum Arbeitsplatz aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich Bus und Schiene in NRW erforderlich ist, da kein privater Pkw eingesetzt werden kann.Der Vordruck „Nachweis der Berechtigung des Klinikpersonals zur Vorlage bei der teilnehmenden Autovermietung“ muss heruntergeladen und vollständig ausgefüllt werden (auch vom Arbeitgeber). • Mit dem ausgefüllten Vordruck können sich die Beschäftigten an eine Niederlassung der teilnehmenden Autovermietungen wenden. Dort wird auf Grundlage des Vordrucks ein Mietvertrag mit den Beschäftigten abgeschlossen.Um die Abrechnung der Kosten müssen sich die Krankenhausbeschäftigten nicht kümmern. Das übernimmt die Autovermietung direkt mit der Bezirksregierung Münster.Die Bereitstellung des Fahrzeugs erfolgt zwischen dem 01.04.2020 und dem 31.05.2020 (spätester Rückgabetermin).Weitere Informationen und die teilnehmenden Autovermietungen erhalten Sie im Merkblatt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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