Keine Erhebung von Corona-Kontaktdaten mehr in Marl

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Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht keine Notwendigkeit zur Nachverfolgung von Kontakten mehr vor. Das bedeutet konkret: In Gastronomiebetrieben oder bei Veranstaltungen muss nicht mehr durch Zettel oder digital per App nachgehalten werden, wer sich zu welcher Zeit vor Ort aufgehalten hat. Lediglich in der Betreuungsverordnung ist die Kontaktnachverfolgung weiterhin erwähnt, um erforderliche Quarantänemaßnahmen sehr gezielt und nicht bezogen auf ganze Klassen umsetzen zu können, heißt es seitens Ministeriums.

Für die Kontaktnachverfolgung Kontakte selbst nachhalten

Damit kommt den Auskünften, die infizierte Personen dem Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktnachverfolgung geben können, eine noch höhere Bedeutung zu. Um im Familien- oder Freundeskreis oder auch im beruflichen Umfeld die Verbreitung des Corona-Virus bestmöglich zu vermeiden, sollten also nicht nur weiterhin die Hygieneregeln eingehalten werden - im Fall einer Infektion sollte die infizierte Person auch für die zurückliegenden Tage so genau wie möglich angeben können, wann sie mit wem zusammen war. Hilfreich sind dabei auch Angaben über die Dauer des Kontakts und die räumliche Situation, beispielsweise an welchem Tisch man gesessen hat.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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