Grundwassernutzungsverbot in Herten-Disteln

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Die untere Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen hat für einen Teilbereich von Herten ein Grundwassernutzungsverbot ausgesprochen. Betroffen ist der Stadtteil Disteln im Bereich der Kaiserstraße 217 bis 223 (Distelner Einkaufszentrum) sowie südlich davon.

Der Grund ist eine Verunreinigung des Grundwassers mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen durch eine chemische Reinigung, die sich früher auf der heutigen Parkplatzfläche des Einkaufszentrums befand. Nach dem Betriebsende der Reinigung wurden Quellensanierungen durchgeführt und eine Grundwasser-Reinigungsanlage installiert. 

Die Grundwasser-Kontamination

wird regelmäßig überprüft. Dadurch wir zum einen der Betrieb der Sanierungsanlage und zum anderen die bereits während der Betriebsphase entstandene Kontaminationsfahne überwacht. Auf Basis der Ergebnisse dieses Grundwasser-Monitorings kann die zuständige Behörde ein Gebiet abgrenzen, in dem die Nutzung des Grundwassers, zum Beispiel durch Gartenbrunnen, vorsorglich untersagt werden muss. Wasser aus Leitungen, wie dem Wasseranschluss im Haus, ist hiervon nicht betroffen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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