Grundwassernutzungsverbot in Haltern-Sythen ausgeweitet
In Haltern-Sythen breiten sich die Sprengstoff-Rückstände aus dem Bereich des Wasag-Geländes im Grundwasser weiter aus. Das haben Untersuchungen sowie das im Auftrag der Gelsenwasser AG erstellte Grundwassermodell gezeigt. Um die Gesundheit der Anwohner und die Umwelt im betroffenen Bereich nicht zu schädigen, muss das bestehende Grundwasser-Nutzungsverbot nun ausgeweitet werden.
Der Kreis Recklinghausen hat – in Zusammenarbeit mit einem Gutachter – mit Allgemeinverfügung vom 31.03.2016 das bestehende Grundwasserförderungs- und -nutzungsverbot erweitert.
Darüber hinaus liegt die Allgemeinverfügung beim Fachdienst Umwelt des Kreises Recklinghausen im Kreishaus, Kurt-Schumacher Allee 1, 45657 Recklinghausen, Zimmer 3.3.10 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Text und die dazu gehörende Karte können auch unter der gleichen Adresse angefordert oder im Internetangebot des Kreises Recklinghausens (www.kreis-re.de/sythenlehmbraken) abgerufen werden.
In dem gesamten Verbotsgebiet befinden sich ca. 1.300 Haushalte. Da die Grundwassernutzung bisher nicht anzeigepflichtig war, liegen dem Kreis Recklinghausen keine Informationen vor, wie viele Brunnenbetreiber durch die neue Verfügung tatsächlich betroffen sind.
Die Allgemeinverfügung tritt am 8.4.2016 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist dann den betroffenen Haushalten grundsätzlich untersagt, Grundwasser zu fördern oder zu nutzen.
Die Sprengstoff-Rückstände stammen aus der Zeit zwischen 1916 und 1922. Im Jahr 2010 hat der Kreis Recklinghausen erstmals ein Grundwassernutzungsverbot ausgesprochen. 2013 ist es zum ersten Mal erweitert worden.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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