Grabmalkontrolle auf den Marler Kommunalfriedhöfen
Ab 13. April 2015 wird die jährliche Kontrolle auf Standsicherheit der Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf den Marler Kommunalfriedhöfen durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Die Kontrolle wird entsprechend der technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen der Deutschen Naturstein Akademie e. V. (TA Grabmal) durchgeführt.
Bei Unfallgefahr werden die Grabmale mit folgendem Aufkleber gekennzeichnet:
Vorsicht, Unfallgefahr!
Grabmal ist nicht mehr standsicher
Der Nutzungsberechtigte wird unter Hinweis
auf seine Pflichten und auf sein Haftungsrisiko
aufgefordert, das Grabmal unverzüglich fachgerecht
befestigen zu lassen.
Friedhofsverwaltung
Zudem werden die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen gemäß § 21 der Friedhofssatzung über festgestellte Mängel schriftlich informiert und aufgefordert, diese unverzüglich zu beseitigen.
Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten auch ohne sofortige Benachrichtigung Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen.
Nach ca. 6 Wochen findet eine erneute Kontrolle der beanstandeten Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen statt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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