Gemeinsam gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

Staatsanwaltschaften, Ordnungsbehörden und die Polizei verfolgen Verstöße gegen Schutzmaßnahmen konsequent. Die Landesregierung NRW hat zur Umsetzung des Kontaktverbots einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Zur Durchsetzung der neuen Bestimmungen, die zunächst bis zum 19. April gelten, arbeitet die Recklinghäuser Polizei eng mit den Ordnungsbehörden im Kreis Recklinghausen und Bottrop, den Staatsanwaltschaften sowie weiteren Behörden zusammen.

Das  gemeinsames Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor den Folgen der Pandemie zu schützen. Grundsätzlich sollen Infektionen vermieden und die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt werden.  In erster Linie unterstützt die Polizei die kommunalen Ordnungsbehörden bei Kontrollen, ob Kontaktverbot und sonstige Rechtsverordnungen eingehalten werden. Die Polizei wird aber auch von sich aus tätig.

Sie haben Verständnis für Sorgen und Nöte von Bürgerinnen und Bürgern in dieser schwierigen Situation. Sie setzen darauf, dass die Allermeisten Verständnis für die getroffenen Maßnahmen haben und sich daran halten. Verstöße gegen die Vorschriften werden sie  konsequent ahnden.

zügige Bestrafung

Die Staatsanwaltschaften Bochum, Essen und Dortmund kündigen an, Verstöße gegen Ansammlungsverbote, Quarantäneanordnungen, Tätigkeitsverbote, Widerstandshandlungen gegen Ordnungskräfte sowie Auseinandersetzungen etwa mit Angestellten von Supermärkten, Einbrüche in leer stehende Geschäfte, Betrug oder weitere Straftaten im Zusammenhang mit der Pandemiesituation einer zügigen Bestrafung zuzuführen.

Internetwache

Lassen Sie  persönliche Kontakte aber auf ein Mindestmaß beschränken - zu Ihrem Schutz. Kontaktieren die Polizei  wenn möglich zunächst telefonisch. Ansprechpartner finden Sie auf  der  Homepage unter dem Wachenfinder: https://recklinghausen.polizei.nrw/
In der  Internetwache können Sie Anzeigen auch online erstatten: https://polizei.nrw/internetwache
Wichtiger Hinweis: Die Polizei bittet dringend, die "110" für Notfälle freizuhalten.

Bürgertelefon

Für Fragen rund um die Corona-Krise hat die Landesregierung NRW ein Bürgertelefon eingerichtet. Sie erreichen das Service-Center der Landesregierung montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter: 0211-9119-100. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung zum Coronavirus stattfinden kann. Bitte kontaktieren Sie insbesondere bei Fragen zu einer möglichen Infektion Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Den Besuch in der Praxis oder im Krankenhaus sollten Sie vorher telefonisch ankündigen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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