Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“
Bürgerschaftlich Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. Januar 2023 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das Förderprogramm erneut zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können auch in dieser Förderperiode bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden. Das Schwerpunktthema lautet im kommenden Jahr „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern“. Die Antragsstellung erfolgt über das Online-Förderportal engagementfoerderung.nrw.
Energie-/ Nachhaltigkeitsberatung für Vereine
Mögliche Maßnahmen zur ökologisch nachhaltigen Umsetzung bestehenden Engagements sind beispielsweise Energie-/ Nachhaltigkeitsberatung für Vereine und Vereinsmitglieder, Umstieg auf Mehrweg statt Einweggeschirr für Vereine, die viele Veranstaltungen organisieren als auch die Förderung von Engagement im Bereich Nachhaltigkeit selbst wie beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb von Repair-Cafés in Heimathäusern oder Vereinsheimen, der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens in der Nachbarschaft („Urban Gardening“), gemeinschaftliches Aufstellen von Insektenhotels, Pflege tierfreundlicher Blühstreifen oder der Aufbau und Betreuung von Foodsharing-Angeboten.
Informationen und hilfreiche Tipps zum Förderverfahren sind zu finden auf: www.engagiert-in-nrw.de.
Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen hatten im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses den Bedarf an zusätzlichen Förderzugängen, insbesondere Programmen der Kleinstförderung, geäußert.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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